Landesregierung wird § 6a der CoronaVO aufheben – Zahnärztliche Behandlungen ohne Einschränkung
Landesregierung wird § 6a der CoronaVO aufheben - Zahnärztliche Behandlungen ohne Einschränkung Die Landesregierung wird § 6a der Corona-Verordnung - drei Wochen nach dessen Inkrafttreten – ab dem 4. Mai 2020 aufheben. Am 9. April 2020 veröffentlichte die Landesregierung, dass bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten nur noch…
Cornelia Schwarz9. September 2020
