Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer dualen Ausbildung in den Praxen niedergelassener Zahnärzt*innen oder in einer Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie in theoretischer Unterweisung in einer Berufsschule für Gesundheitsberufe. Auch bei der Bundeswehr werden Ausbildungsplätze angeboten.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Bei sehr gute Leistungen kann nach zweieinhalb Jahren der Antrag zur Teilnahme an der Abschlussprüfung gestellt werden. (§2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten).
Zur Halbzeit der dreijährigen Ausbildung wird durch die Zwischenprüfung der bisher vermittelte Wissensstoff kontrolliert. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine schriftliche und mündlich-praktische Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der entsprechenden Zahnärztekammer. Bei guten Leistungen ist die Teilnahme an der Prüfung schon nach 2 ½ Jahren möglich.