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Pressemitteilung

Die Zahnärzteschaft im Land ist für die Bevölkerung da

Die Zahnärzteschaft im Land ist für die Bevölkerung da

„Keine Patientin und kein Patient mit einem zahnmedizinisch notwendigen Behandlungsbedarf oder im Falle von Schmerzen wird alleine gelassen“, so lautet die klare und eindeutige Aussage von Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg behandelt auch in Zeiten von Corona. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung der Landesregierung erlassen: Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen, insbesondere solche zur Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen, können durchgeführt werden. Das heißt, Untersuchungen zur Feststellung von z.B. Karies oder Parodontitiserkrankungen und notwendige Behandlungen, wie Füllungstherapie, Parodontalbehandlung etc. dürfen durchgeführt werden.

Die Hygienevorgaben für eine Zahnarztpraxis waren schon immer außerordentlich hoch und entsprechen auch in Coronazeiten vollumfänglich den aktuell vorgegebenen Standards. „Unsere Patientinnen und Patienten brauchen während der Behandlung keine Angst vor Ansteckung haben“, bestätigen Dr. Ute Maier und Dr. Torsten Tomppert. „Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen“.

Unser Tipp: Nicht einfach Termine absagen, sondern mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt sprechen. 

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