Corona-Verordnung der Landesregierung
Die Landesregierung hat am Ostersonntag durch Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung vom 9. April 2020 ihre Auffassung zur möglichen zahnärztlichen Behandlung konkretisiert und klargestellt, dass neben der Behandlung von akuten Erkrankungen und von Schmerzzuständen (Notfällen) auch „alle medizinisch notwendigen zahnärztlichen Behandlungen durchgeführt werden können“. „Es ist uns ein Anliegen den Patientinnen und…
Cornelia Schwarz9. September 2020