Lauterbach will regelmäßige Herzvorsorge als Kassenleistung einführen
Zahnärzteschaft reagiert differenziert
Die Woche beginnt mit guten Nachrichten: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die regelmäßige Herzvorsorge künftig zur Kassenleistung machen. Eckpunkte des neuen „Herz-Gesetzes“ sehen vor, dass Krankenkassen künftig verpflichtet werden sollen, ihren Versicherten präventive Herzuntersuchungen zu ermöglichen.
Mit dem neuen Gesetz, das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, möchte der Bundesgesundheitsminister die hohe Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland erheblich senken. „In Deutschland sterben überdurchschnittlich viele Menschen am Herztod oder erleiden schwere Schlaganfälle. Mehr als ein Jahrzehnt klagen wir schon über fehlende Prävention. Jetzt kommt das „Gesundes Herz Gesetz“, mit dem wir gezielt die Risikofaktoren angehen“, verkündet Lauterbach auf der Plattform X, vormals Twitter.
Der „Bild am Sonntag“ sagt er: „Es gibt keine so tödliche Krankheit, wo so viel Tod unnötig ist. Und es ist traurig, dass wir in Deutschland so wenig erreicht haben.“ Mit mehr Vorsorge ließe sich die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen nämlich erheblich senken, so Lauterbach.
Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, begrüßt die bessere Vorsorgepläne für Herzpatient*innen. „Bei aller Zustimmung zu einer besseren Vorsorge ist es jedoch völlig unverständlich, warum der präventionsorientierte Ansatz der Zahnärztinnen und Zahnärzte gerade im Bereich der Parodontitistherapie budgetiert worden ist. Die Früherkennung und Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis ist ein wichtiger Bestandteil zur Vermeidung von Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen chronischen Leiden“, so Dr. Tomppert.
Eine gute Parodontitisprävention hat einen entscheidend positiven Effekt auf die Allgemeingesundheit der Patient*innen. „Die Budgetierung verhindert daher die Präventionserfolge, die Herr Lauterbach sich durch sein neues Gesetz erhofft“, bekräftigt Dr. Tomppert. Daher ist es unerlässlich, dass gerade im Bereich der Parodontitisprävention und -therapie die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. „Wir fordern daher erneut die vollständige Entbudgetierung zahnärztlicher Leistungen!“