FDP-Parteitag in Fellbach
FDP setzt in Fellbach auf Wandel und Dialog
Unter dem Motto „Alles lässt sich ändern“ startete die FDP in Fellbach mit ihrem Landesparteitag ins politische Jahr 2025. Im Mittelpunkt stand die Wahl von Hans-Ulrich Rülke zum neuen Landesvorsitzenden. Mit knapp 85 Prozent der Stimmen übernahm er das Amt von Michael Theurer, der sich neuen Aufgaben im Vorstand der Bundesbank widmet.
Neben den parteiinternen Entscheidungen bot der Parteitag auch Raum für einen intensiven Austausch zur Gesundheitspolitik. Im Forum Zahn- und Mundgesundheit diskutierten Vertreter*innen der Zahnärzteschaft Baden-Württemberg mit den politischen Entscheidungsträger*innen über drängende berufspolitische Themen. Besonders die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Praxisbegehungen stand im Fokus. Die Zahnärzteschaft betonte, dass solche Begehungen ausschließlich anlassbezogen erfolgen sollten, um Praxen effizienter zu gestalten und Bürokratie abzubauen. Dieser Ansatz fand bei Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL und dem Gesundheitspolitischen Sprecher Jochen Haußmann MdL breite Zustimmung und wurde als Beispiel für lösungsorientierte Zusammenarbeit hervorgehoben.
Das Forum wurde durch eine hochkarätige Delegation der Zahnärzteschaft repräsentiert. Dazu gehörten Dr. Torsten Tomppert, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV und Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg sowie Dr. Bert Bauder, stellvertretender Präsident der LZK. Ebenso beteiligt waren ZÄ Sylvie Huber und Dr. Hans Hugo Wilms, beide Vorstandsreferenten der KZV für Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Uwe Rieger,
Vorsitzender der Bezirksgruppe Stuttgart der KZV und Cornelia Schwarz, Leiterin des Informationszentrums Zahn- und Mundgesundheit (IZZ).
Auch Judith Skudelny MdB, Generalsekretärin und Insolvenzanwältin, nahm sich Zeit für den Austausch. Sie betonte die Verantwortung der Freien Demokraten, den Gesundheitssektor durch spürbare Entbürokratisierung zu entlasten: „Wir brauchen wieder Reformen in Deutschland nach dem Motto: Leistung muss sich lohnen. Soziale Gerechtigkeit darf nicht nur für die Empfänger von Leistungen gelten, sondern auch für diejenigen, die diese Leistungen finanzieren.“