Kostendämpfung zerstört Versorgungssicherheit und Qualität der Versorgung
Der lang erwartete Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz liegt nun vor. Er enthält keine weitreichenden Änderungen zur Sicherstellung der Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es geht primär um eine Kostendämpfung in der GKV.
Dass den Verbänden erst am 16.04.2026 der Referentenentwurf und zugleich mit einer äußerst kurzen Stellungnahmefrist vorgelegt wurde, dürfte sich damit erklären lassen, dass jetzt nur noch bei einem hohen Tempo von den geplanten Reformmaßnahmen etwas übrig bleiben wird. Die Gesundheitsministerin entzieht sich dadurch einer Diskussion mit der Selbstverwaltung um wahre Strukturreformen. Aus dem Blickwinkel der vertragszahnärztlichen Versorgung ist der Referentenentwurf verfehlt und nur schwer nachvollziehbar.
Pauschale Einführung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik
Die vorgeschlagenen Regelungen nehmen mit dem Leitmotiv einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik die Diskussionen der 1980er Jahre wieder auf. Schon damals war diese Form der Beschränkungen im Gesundheitswesen nicht wirklich erfolgreich. Zudem führen pauschale Begrenzungen von Ausgabenzuwächsen generell zu schlimmen Verwerfungen.
Es ist verfehlt, auch die äußerst effiziente und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung unterschiedslos mit einer erneuten ziellosen Kostendämpfungsmaßnahme zu belegen. Dies gilt umso mehr, als die FinanzKommission Gesundheit in ihrem ersten Bericht vom 30.03.2026 ausdrücklich bestätigt, dass die Zahnmedizin nur moderate Ausgaben aufweist. Insbesondere der vertragszahnärztliche Bereich hat sich bisher durch eine Stärkung des Präventionsgedankens hervorgehoben, bspw. bei frühen Behandlungen der Parodontitis. Dies hat messbare Erfolge gebracht, die sich auch in einer stabil gebliebenen Ausgabensituation dieses Bereichs widerspiegeln. Gerade weil bislang im zahnärztlichen Bereich schon auf eine Stärkung der Prävention gesetzt wurde, würden weitere Kürzungen nun auf Kosten der Mund- und Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten und der Qualität der Versorgung gehen.
Für Unverständnis sorgt diesseits vor allem, dass auch auf eine Umsetzung sicherlich wirkungsvoller Empfehlungen der FinanzKommission verzichtet werden soll. Die FinanzKommission hatte vorgeschlagen, die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbeziehenden aus Steuermitteln vorzunehmen, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handele. Die hiermit einhergehende Entlastung der Krankenkassen um geschätzt 12 Mrd. EUR wird in dem Gesetzentwurf jedoch nicht aufgegriffen.
Kieferorthopädische Versorgung
Auch die geplanten Änderungen im Bereich der Kieferorthopädie werden zu vehementen Versorgungsproblemen führen. Dies betrifft vor allem die Überlegung, diesen Versorgungsbereich künftig nur noch durch weitergebildete Fachzahnärzte abzudecken. Damit würde eine Vielzahl von Leistungserbringern in der vertragszahnärztlichen Versorgung wegfallen. Hieraus ergäbe sich ein gravierender Versorgungsnotstand für die Patientinnen und Patienten, die eine kieferorthopädische Behandlung in Anspruch nehmen müssen. Nicht nur muss diese Patientengruppe weite Wege in Kauf nehmen, sondern auch mit längeren Wartezeiten rechnen, um überhaupt eine Behandlung ermöglicht zu bekommen. Die geplante Änderung begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken, weil Zahnärztinnen und Zahnärzten ohne Fachzahnarzt unerwartet ein faktisches Berufsverbot droht, welches verfassungsrechtlich mit Blick auf Art. 12 des Grundgesetzes nicht zu rechtfertigen und unverhältnismäßig ist.
