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Das GKV-FinStG ist verabschiedet - Bedeutung für zahnärztliche Behandlungen

Mittlerweile ist das Gesetz mit dem komplizierten Namen Gesetzliches Krankenversicherung-Finanzstabilisierungsgesetz – kurz GKV-FinStG – verabschiedet. Weder umfangreiche Proteste noch Appelle haben es in den letzten Monaten vermocht, die Gesetzesvorlage abzumildern oder gar zu verändern. Und so ist die Wiedereinführung der Budgetierung vertragszahnärztlicher Leistungen beschlossene Sache. Ausgenommen von der Budgetierung sind die PAR-Behandlungen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Wenigstens in diesen Fällen hat die Bundesregierung die Notwendigkeit der Behandlung erkannt.

Ab sofort wird für die zahnärztliche Behandlung gesetzlich Versicherter wieder eine Ausgabenobergrenze eingeführt. Ein Umstand, der allein deshalb schon schwer nachvollziehbar ist, da im zahnmedizinischen Bereich bereits seit Jahren rückläufige Leistungsausgaben für die GKV zu verzeichnen sind. Hinzu kommt, dass nach jahrelangem Ringen im Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die umfangreichen Leistungen zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis, erst zum 1. Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen worden sind.

Dass die Gesundheit der Menschen im Mund beginnt, ist weit mehr als ein gut klingender Satz: Der Zusammenhang zwischen der Mundgesundheit und zahlreicher Erkrankungen ist vielfach wissenschaftlich belegt und bestätigt: So zählt die Entzündung des Zahnhalteapparats zu den häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit. In Deutschland sind laut der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), 11,5 Millionen Menschen an schwerer Parodontitis erkrankt.

Parodontitis beginnt meist als einfache Gingivitis. Bleibt diese unbehandelt, dringen Bakterien tiefer in das Zahnfleisch ein, sorgen für Entzündungen, Zahnfleischbluten und im weiteren Verlauf für Zahnverlust. Unbehandelt kann sich eine Parodontitis zudem über die Mundhöhle hinaus im Körper ausbreiten. Bakterien gelangen in den Blutkreislauf, wandern durch den Körper und verursachen im schlimmsten Fall weitere Gesundheitsprobleme wie Arthritis, Herzkrankheiten, Schlaganfall und Diabetes. Auch für Schwangere und demenziell erkrankte Patienten*innen stellt die Parodontitis ein immens großes gesundheitliches Risiko dar. Umso bedeutsamer erachtete die Zahnärzteschaft die Einführung der neuen Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis im vergangenen Jahr und bezeichnete sie als Meilenstein in der Behandlung der Volkskrankheit. Deren teilweise Rücknahme durch das GKV-FinStG erscheint daher unfassbar.

Bis zum 30. September 2023 sollen die Auswirkungen mit Hilfe einer Evaluierung die Auswirkungen der Begrenzung der Punktwerte und Gesamtvergütungen der Parodontitis-Versorgung durch das Bundesministerium für Gesundheit betrachtet werden. Fraglich ist, ob es der richtige Weg ist, eine budgetierte Leistung zu evaluieren, anstatt eine nachhaltige und präventionsorientierte und damit auf Dauer kostensparende Gesundheitsvorsorge beizubehalten. Wie soll denn der Zusammenhang der oralen Gesundheit und einer Diabetes oder Arthritis innerhalb eines Jahres evaluiert werden? (cos/IZZ)

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