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Pressemitteilung

Zum 1. Juli 2021 trat die neue PAR-Richtlinie in Kraft

Zum 1. Juli 2021 trat die neue PAR-Richtlinie in Kraft

Als „Meilenstein in der Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis“ bezeichnet Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, die Entwicklung der neuen Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis. Seit dem 1. Juli 2021 können die Patienten*innen von neuen Leistungen profitieren, die in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen wurden. Die Behandlungsmaßnahmen werden dabei individuell am Bedarf der/des einzelnen Patienten*in ausgerichtet.

Allein in Deutschland leiden etwa 11,5 Millionen Menschen an einer schweren Form der Parodontitis. Der Zusammenhang zwischen der Mundgesundheit – insbesondere von Zahnfleischerkrankungen – und dem allgemeinen Gesundheitszustand tritt immer mehr ins Bewusstsein der Menschen. Unsere Mundhöhle ist der Spiegel unserer Gesundheit und dabei geht es um weit mehr, als nur um weiße Zähne und einen guten Atem. Die Gesundheit unserer Zähne und des Zahnhalteapparats wirken sich unmittelbar auf die allgemeine Gesundheit aus.

Wie Karies ist auch Parodontitis eine bakterielle Erkrankung. Sie beginnt schleichend und wird daher zunächst oft nicht realisiert. Bleibt sie über einen längeren Zeitraum unbehandelt, kann es zu Lockerungen und am Ende gar zum Verlust der Zähne führen. Anzeichen dafür sind gerötetes oder geschwollenes Zahnfleisch, Zahnfleischbluten und Zahnlockerungen.

Die neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis sehen neben der individuellen Mundhygieneunterweisung auch ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch vor. Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) wird zudem eine strukturierte Nachsorge von mindestens zwei Jahren etabliert, die den Langzeiterfolg der Behandlung absichert. Nutznießer*innen dieser systematischen Diagnostik und nachhaltigen Behandlung sind in erster Linie die Patienten*innen.

„Eine weitere Neuerung betrifft Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigungen, bei denen die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist, die einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen oder bei denen die Kooperationsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist“, ergänzt Dr. Ute Maier. „Sie können ihre Parodontitis-Behandlung mit Einführung der neuen Richtlinie endlich barrierearm ohne gesondertes Antrags- und Genehmigungsverfahren erhalten.“

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